Inhaltsübersicht BinSchPersFührEBefähPrV

Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

§  1Anwendungsbereich

§  2Prüfungskommission

§  3Prüfungsformen und Hilfsmittel

§  4Veröffentlichung Prüfungskatalog

Abschnitt 2

Anmeldung und Zulassung

§  5Anmeldung und Zulassung zur Prüfung

§  6Prüfungstermine, Prüfungsorte und Einladung

§  7Rücktritt, Nichtteilnahme

Abschnitt 3

Prüfung

§  8Durchführung der Prüfung

§  9Unionspatent – Prüfungsteil theoretische Prüfung

§ 10Unionspatent – Prüfungsteil Reiseplanung

§ 11Unionspatent – Prüfungsteil Reisedurchführung

§ 12Besondere Berechtigung für maritime Wasserstraßen

§ 13Besondere Berechtigung für Risikostrecken

§ 14Besondere Berechtigung für Fahren unter Radar

§ 15Schifferzeugnis

§ 16Bewertung der Prüfungsleistung

Abschnitt 4

Ordnungsvorschriften

§ 17Verhalten während der Prüfung

§ 18Ordnungsverstoß

§ 19Täuschung

Abschnitt 5

Bekanntgabe und Bescheinigung des Ergebnisses

§ 20Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses

§ 21Ausstellung der Bescheinigung

§ 22Einsichtnahme in prüfungsbezogene Daten

Abschnitt 6

Schlussbestimmung

§ 23Veröffentlichung und Inkrafttreten

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.