Inhaltsübersicht BinSchPersFührEBefähPrV
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Prüfungskommission
§ 3Prüfungsformen und Hilfsmittel
§ 4Veröffentlichung Prüfungskatalog
Abschnitt 2
Anmeldung und Zulassung
§ 5Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
§ 6Prüfungstermine, Prüfungsorte und Einladung
§ 7Rücktritt, Nichtteilnahme
Abschnitt 3
Prüfung
§ 8Durchführung der Prüfung
§ 9Unionspatent – Prüfungsteil theoretische Prüfung
§ 10Unionspatent – Prüfungsteil Reiseplanung
§ 11Unionspatent – Prüfungsteil Reisedurchführung
§ 12Besondere Berechtigung für maritime Wasserstraßen
§ 13Besondere Berechtigung für Risikostrecken
§ 14Besondere Berechtigung für Fahren unter Radar
§ 15Schifferzeugnis
§ 16Bewertung der Prüfungsleistung
Abschnitt 4
Ordnungsvorschriften
§ 17Verhalten während der Prüfung
§ 18Ordnungsverstoß
§ 19Täuschung
Abschnitt 5
Bekanntgabe und Bescheinigung des Ergebnisses
§ 20Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
§ 21Ausstellung der Bescheinigung
§ 22Einsichtnahme in prüfungsbezogene Daten
Abschnitt 6
Schlussbestimmung
§ 23Veröffentlichung und Inkrafttreten
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.