§ 10 BinSchAusbV — Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Störungsanalyse und Instandsetzung“,
2.
in einem der Prüfungsbereiche
a)
„Schwerpunkt Frachtschifffahrt“ oder
b)
„Schwerpunkt Personenschifffahrt“ sowie
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.