Inhaltsübersicht 9. BImSchV

Erster Teil

 Allgemeine Vorschriften

Erster Abschnitt

 Anwendungsbereich, Antrag, Unterlagen und Projektmanager

§ 1Anwendungsbereich

§ 1aGegenstand der Prüfung der Umweltverträglichkeit

§ 2Antragstellung

§ 2aUnterrichtung über den Untersuchungsrahmen bei UVP-pflichtigen Vorhaben

§ 2bProjektmanager

§ 3Antragsinhalt

§ 4Antragsunterlagen

§ 4aAngaben zur Anlage und zum Anlagenbetrieb

§ 4bAngaben zu den Schutzmaßnahmen

§ 4cPlan zur Behandlung der Abfälle

§ 4dAngaben zur Energieeffizienz

§ 4eZusätzliche Angaben zur Prüfung der Umweltverträglichkeit; UVP-Bericht

§ 5Vordrucke und elektronische Dateiformate

§ 6Eingangsbestätigung

§ 7Prüfung der Vollständigkeit, Verfahrensablauf

Zweiter Abschnitt

 Beteiligung Dritter

§ 8Bekanntmachung des Vorhabens

§ 9Inhalt der Bekanntmachung

§ 10Auslegung von Antrag und Unterlagen; Veröffentlichung des UVP-Berichts

§ 10aAkteneinsicht

§ 11Beteiligung anderer Behörden

§ 11aGrenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 12Einwendungen

§ 13Sachverständigengutachten

Dritter Abschnitt

 Erörterungstermin

§ 14Zweck

§ 15Besondere Einwendungen

§ 16Wegfall

§ 17Verlegung

§ 18Verlauf

§ 19Niederschrift

Vierter Abschnitt

 Genehmigung

§ 20Entscheidung

§ 21Inhalt des Genehmigungsbescheides

§ 21aÖffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids

Zweiter Teil

 Besondere Vorschriften

§ 22Teilgenehmigung

§ 23Vorbescheid

§ 23aRaumverträglichkeitsprüfung und Genehmigungsverfahren

§ 24Vereinfachtes Verfahren

§ 24aZulassung vorzeitigen Beginns

§ 24bVerbundene Prüfverfahren bei UVP-pflichtigen Vorhaben

Dritter Teil

 Schlussvorschriften

§ 24cVermeidung von Interessenkonflikten

§ 25Übergangsvorschrift

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.