Anlage 2 41. BImSchV — (zu § 2 Nummer 5, § 7 Nummer 2, § 12 Absatz 2, § 13 Absatz 2 und § 13 Absatz 2a)Prüfungsbereiche für Sachverständige

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1009 - 1010 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Prüfungsbereiche ergeben sich aus der Kombination von Anlagenarten (A.) und Fachgebieten (B.).

A. Anlagenarten

1.

Anlagenarten oder Gruppen von Anlagenarten gemäß Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der jeweils gültigen Fassung, auch soweit die dort genannten Schwellen unterschritten werden;

2.

nicht genehmigungsbedürftige Anlagenarten, die Betriebsbereich oder Teil eines Betriebsbereichs sein können.

B. Fachgebiete

Nr.FachgebietBeschreibung

1Auslegung von Anlagen und AnlagenteilenAuslegung (Festigkeit, Dimensionierung, Standsicherheit etc.) von Anlagen, Anlagenteilen, Apparaten, Rohrleitungen u. Ä. unter besonderer Berücksichtigung der Beanspruchungen bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs

2Errichtung von Anlagen und Anlagenteilen

2.1Prüfung von Anlagenteilen vor OrtPrüfungen von Anlagenteilen und Komponenten während der Errichtung vor Ort; Prüfungen vor Ort, wie z. B. nach Vorgaben des technischen Regelwerkes; Funktionsprüfungen

2.2Qualitätssicherung, Prüfung auf KonformitätQualitätssicherung der Errichtung, Prüfung von Anlagen auf Konformität mit den vorliegenden Unterlagen (z. B. Genehmigungsunterlagen, Baupläne) und den Gegebenheiten vor Ort

3verfahrenstechnische Prozessführungverfahrenstechnische Prozessführung und Auslegung von Anlagen oder Anlagenteilen sowie Beherrschung von Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs, beispielsweise Projektierung, Anlagenplanung, Erstellung oder Prüfung von Anlagenschutzkonzepten (z. B. Brandschutz, Explosionsschutz, Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR-Technik), Prozessleittechnik (PLT)

4Instandhaltung von Anlagen

5Statik von baulichen AnlagenteilenPrüfung der Auslegung bzw. der Statik von Anlagenteilen (einschließlich der für diese relevanten Pflichten der 12. BImSchV – Störfallverordnung)

6Werkstoffe

6.1WerkstoffprüfungWerkstoffprüfung (Prüfinstitut, Prüflabor)

6.2WerkstoffbeurteilungWerkstoffbeurteilung (Werkstoffeignung, Werkstoffverträglichkeit)

7Versorgung mit Energien und Medien

8umgebungsbedingte Gefahrenquellen

9Elektrotechnik

10MSR-/Prozessleittechnik

10.1MSR-/ProzessleittechnikMess-, Steuer- und Regeltechnik, Prozessleittechnik (hard- und softwaremäßige Ausführung, Betrieb und Prüfung von MSR-Technik/PLT)

10.2Prozessleittechnik – Cyber-SecurityInformationstechnische Prüfung der Sicherheit von IT- (Informationstechnologie) und OT- (operative Technologie) Systemen (z. B. Schutz vor cyberphysischen Angriffen)

11systematische Methoden der Gefahrenanalyse

12Stoffeigenschaftenchemische, physikalische, human- und ökotoxikologische Eigenschaften von Stoffen, Gemischen und Abfällen

12.1Bewertung der StoffeigenschaftenBewertung chemischer, physikalischer und reaktionstechnischer Eigenschaften von Stoffen, Gemischen und Abfällen

12.2Ermittlung von StoffeigenschaftenErmittlung chemischer, physikalischer und reaktionstechnischer Eigenschaften von Stoffen, Gemischen und Abfällen

12.3spezielle toxikologische FragestellungenBearbeitung von speziellen toxikologischen Fragestellungen zu Stoffen, Gemischen und Abfällen

13AuswirkungsbetrachtungenAuswirkungen von Störfällen, anderen Schadensereignissen sowie sonstigen Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs, Ermittlung, Berechnung und Bewertung

14betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne

15Brandschutz

15.1Fachfragen zum Brandschutz einschließlich LöschwasserrückhaltungPrüfung von speziellen Fachfragen zum vorbeugenden, baulichen und abwehrenden Brandschutz, einschließlich Löschwasserrückhaltung

15.2experimentelle Untersuchungen zum BrandschutzDurchführung von experimentellen Untersuchungen zum Brandschutz und zu Brandursachen

16Explosionsschutz

16.1Prüfung von speziellen Fachfragen zum Explosionsschutz

16.2experimentelle Untersuchungen zum ExplosionsschutzDurchführung von experimentellen Untersuchungen zum Explosionsschutz (Prüfinstitut, Prüflabor)

17Sicherheitsmanagement und BetriebsorganisationSicherheitsmanagement und Betriebsorganisation (Bearbeitung organisations- und managementspezifischer Fragestellungen)

18Sonstiges

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.