§ 15 39. BImSchV — Indikator für die durchschnittliche PM2,5-Exposition
Der Indikator für die durchschnittliche PM2,5-Exposition wird vom Umweltbundesamt berechnet. Die Länder ermitteln die dafür notwendigen PM2,5-Werte nach Maßgabe von Anlage 12 Abschnitt A. Die Mindestzahl der Probenahmestellen darf nicht unter der gemäß Anlage 5 Abschnitt B vorgesehenen Anzahl liegen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.