Anhang 1 35. BImSchV — Plakettenmuster (zu § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 2220)

 Schadstoffgruppe

2Schadstoffgruppe

3Schadstoffgruppe

4

Plaketten-Durchmesser: 80 mm, schwarz umrandet, Strichdicke der Umrandung 1,5 mm

Ziffer der Schadstoffgruppe: Höhe 35 mm

Schriftfeld: 60 x 20 mm

Schrift: schwarz RAL 9005, mit lichtechtem Stift(nicht darstellbare Plakette)(nicht darstellbare Plakette)(nicht darstellbare Plakette)

Plakettenfarbe:verkehrsrot RAL 3020, lichtechtverkehrsgelb RAL 1023, lichtechtverkehrsgrün RAL 6024, lichtecht

Schriftfeld:reinweiß RAL 9010, schwarz umrandetreinweiß RAL 9010, schwarz umrandetreinweiß RAL 9010, schwarz umrandetDie Ziffer der Schadstoffgruppe ist nach dem Schriftmuster der Anlage V Seite 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung darzustellen.

Die Farbtöne des Untergrundes, des Randes und der Beschriftung sind dem Farbregister RAL 840-HR, herausgegeben vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., Siegburger Str. 39, 53757 St. Augustin, zu entnehmen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.