Anlage 24. BImSchV — (zu § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 1, 3 und 4) Berechnung der erforderlichen bewerteten Schalldämm-Maße

(Fundstelle: BGBl. I 1997, 173)

Das erforderliche bewertete Schalldämm-Maß der gesamten Außenfläche des Raumes in Dezibel (dB) wird nach folgenden Gleichungen berechnet:

1.für Räume entsprechend Tabelle 1, Zeile 1:

Gleichung (1):

 R'(tief)w,res = L(tief)r,N + 10 x lgS(tief)g- D + E

--------

A

2.für Räume entsprechend Tabelle 1, Zeilen 2 bis 5:

Gleichung (2):

 R'(tief)w,res = L(tief)r,T + 10 x lgS(tief)g- D + E

--------

A

Es bedeuten:

R'(tief)w,reserforderliches bewertetes Schalldämm-Maß der gesamten Außenfläche des Raumes in dB

L(tief)r,NBeurteilungspegel für die Nacht in dB (A) nach den Anlagen 1 und 2 der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036)

L(tief)r,TBeurteilungspegel für den Tag in dB (A) nach den Anlagen 1 und 2 der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036)

S(tief)gvom Raum aus gesehene gesamte Außenfläche in qm (Summe aller Teilflächen)

Aäquivalente Absorptionsfläche des Raumes in qm (A = 0,8 x Gesamtgrundfläche)

DKorrektursummand nach Tabelle 1 in dB (zur Berücksichtigung der Raumnutzung)

EKorrektursummand nach Tabelle 2 in dB (der sich aus dem Spektrum des Außengeräusches und der Frequenzabhängigkeit der Schalldämm-Maße von Fenstern ergibt)

Das erforderliche bewertete Schalldämm-Maß eines einzelnen zu verbessernden Bauteils wird berechnet nach folgender Gleichung (3):

   1

R'(tief)w,x = 10 x lg (--- (S(tief)g x 10(hoch)-0,1 R'(tief)w,res -

 S(tief)x

 - S(tief)1 x 10(hoch)-0,1R(tief)w,1 -...

 - S(tief)n x 10(hoch)-0,1 R(tief)w,n))

 

R(tief)w,xerforderliches bewertetes Schalldämm-Maß des zu verbessernden Umfassungsbauteils (Teilfläche S(tief)x) in dB

R(tief)w,1 bis R(tief)w,nvorhandene bewertete Schalldämm-Maße der übrigen Umfassungsbauteile in dB

S(tief)gvom Raum aus gesehene gesamte Außenfläche in qm (Summe aller Teilflächen)

S(tief)xGröße der betrachteten Teilfläche in qm

S(tief)1 bis S(tief)nGrößen der übrigen Teilflächen in qm

Das bewertete Schalldämm-Maß der gesamten Außenfläche S(tief)g, die sich aus den Teilflächen S(tief)1, S(tief)2, ..., S(tief)n mit den bewerteten Schalldämm-Maßen R(tief)w,1, R(tief)w,2, ..., R(tief)w,n zusammensetzt, berechnet sich nach folgender Gleichung (4):

1

R(tief)w,res = - 10 x lg (--- (S(tief)1 x 10(hoch)-0,1 R(tief)w,1 +

S(tief)g

+ S(tief)2 x 10(hoch)-0,1R(tief)w,2 + ...

+ S(tief)n x 10(hoch)-0,1 R(tief)w,n))

Die bewerteten Schalldämm-Maße der Umfassungsbauteile (Teilflächen) müssen so verbessert werden, daß das nach Gleichung (4) berechnete bewertete Schalldämm-Maß der gesamten Außenfläche R(tief)w,res mindestens gleich dem erforderlichen bewerteten Schalldämm-Maß nach Gleichung (1) oder (2) ist.

Tabelle 1

Korrektursummand D in dB

zur Berücksichtigung der Raumnutzung

 RaumnutzungD in dB

 12

1Räume, die überwiegend zum Schlafen benutzt werden27

2Wohnräume37

3Behandlungs- und Untersuchungsräume in Arztpraxen, Operationsräume, wissenschaftliche Arbeitsräume, Leseräume in Bibliotheken, Unterrichtsräume37

4Konferenz- und Vortragsräume, Büroräume, allgemeine Laborräume42

5Großraumbüros, Schalterräume, Druckerräume von DV-Anlagen, soweit dort ständige Arbeitsplätze vorhanden sind47

6Sonstige Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sindentsprechend der Schutzbedürftigkeit der jeweiligen Nutzung festzusetzen

Tabelle 2

Korrektursummand E in dB

für bestimmte Verkehrswege

 VerkehrswegeE in dB

 12

1Straßen im Außerortsbereich3

2Innerstädtische Straßen6

3Schienenwege von Eisenbahnen allgemein0

4Schienenwege von Eisenbahnen, bei denen im Beurteilungszeitraum mehr als 60% der Züge klotzgebremste Güterzüge sind, sowie Verkehrswege der Magnetschwebebahnen2

5Schienenwege von Eisenbahnen, auf denen in erheblichem Umfang Güterzüge gebildet oder zerlegt werden4

6Schienenwege von Straßenbahnen nach § 4 PBefG3

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