Anlage 16 10. BImSchV — (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 12)Zeichen Wasserstoff
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2753;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Teil aTeil b
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.