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BierStG
  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Steuergebiet, Steuergegenstand
  4. § 2 Steuertarif
  5. § 3 Sonstige Begriffsbestimmungen
  6. Abschnitt 2 · Steueraussetzung und Besteuerung
  7. § 4 Steuerlager
  8. § 5 Steuerlagerinhaber
  9. § 6 Registrierte Empfänger
  10. § 7 Registrierte Versender
  11. § 8 Begünstigte
  12. § 9 Beförderungen (Allgemeines)
  13. § 10 Beförderungen im Steuergebiet
  14. § 11 Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
  15. § 12 Ausfuhr
  16. § 13 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
  17. § 14 Steuerentstehung, Steuerschuldner
  18. § 15 Steuererklärung, Steueranmeldung, Fälligkeit
  19. Abschnitt 3 · Einfuhr oder unrechtmäßiger Eingang von Bier aus Drittländern oder Drittgebieten
  20. § 16 (weggefallen)
  21. § 17 (weggefallen)
  22. § 18 Steuerentstehung, Steuerschuldner
  23. Abschnitt 4 · Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
  24. § 19 Erwerb durch Privatpersonen
  25. § 20 Lieferung zu gewerblichen Zwecken
  26. § 20a Zertifizierte Empfänger
  27. § 20b Zertifizierte Versender
  28. § 20c Beförderungen
  29. § 21 Versandhandel
  30. § 22 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs
  31. § 22a Steuerentstehung, Steuerschuldner
  32. § 22b Steueranmeldung, Fälligkeit
  33. Abschnitt 5 · Steuervergünstigungen
  34. § 23 Steuerbefreiungen
  35. § 23a Verwender
  36. § 24 Steuerentlastung im Steuergebiet
  37. § 25 Steuerentlastung bei der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs
  38. Abschnitt 6 · Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Ermächtigungen
  39. § 26 Steueraufsicht
  40. § 27 Geschäftsstatistik
  41. § 28 Besondere Ermächtigungen
  42. § 29 Durchführung
  43. Abschnitt 7 · Schlussbestimmungen
  44. § 30 Ordnungswidrigkeiten
  45. § 31 Übergangsbestimmungen
Biersteuergesetz

Inhaltsübersicht BierStG

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
BierStG
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§ 1
Steuergebiet, Steuergegenstand

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