§ 4 BibuBAProFPrV — Gliederung und Handlungsbereiche der Prüfung
(1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil.
(2) Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
1.
Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen,
2.
Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten,
3.
betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen,
4.
Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen,
5.
Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
6.
ein internes Kontrollsystem sicherstellen,
7.
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.