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Startseite › Gesetze › BHO › § 118
BHO
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 97 Bemerkungen
  2. § 98 Aufforderung zum Schadenausgleich
  3. § 99 Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
  4. § 100 Prüfungsämter
  5. § 101 Rechnung des Bundesrechnungshofes
  6. § 102 Unterrichtung des Bundesrechnungshofes
  7. § 103 Anhörung des Bundesrechnungshofes
  8. § 104 Prüfung der juristischen Personen des privaten Rechts
  9. Teil VI · Bundesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts
  10. § 105 Grundsatz
  11. § 106 Haushaltsplan
  12. § 107 Umlagen, Beiträge
  13. § 108 Genehmigung des Haushaltsplans
  14. § 109 Rechnungslegung, Prüfung, Entlastung
  15. § 110 Wirtschaftsplan
  16. § 111 Prüfung durch den Bundesrechnungshof
  17. § 112 Sonderregelungen
  18. Teil VII · Sondervermögen
  19. § 113 Grundsatz
  20. Teil VIII · Entlastung
  21. § 114 Entlastung
  22. Teil IX · Übergangs- und Schlußbestimmungen
  23. § 115 Öffentlich-rechtliche Dienst- oder Amtsverhältnisse
  24. § 116 Endgültige Entscheidung
  25. § 117 Berlin-Klausel
  26. § 118
  27. § 119 Inkrafttreten
Bundeshaushaltsordnung

§ 118 BHO

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Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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§ 117
Berlin-Klausel
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BHO
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§ 119
Inkrafttreten

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Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.