Eingangsformel BGBABest 1898
Auf Grund der §§ 982, 983 des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat der Bundesrat folgende
Vorschriften über die in Fundsachen usw. von Reichsbehörden und Reichsanstalten zu erlassenden Bekanntmachungen beschlossen:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.