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Startseite › Gesetze › BGB › § 835
BGB
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Titel 26 · Ungerechtfertigte Bereicherung
  2. § 812 Herausgabeanspruch
  3. § 813 Erfüllung trotz Einrede
  4. § 814 Kenntnis der Nichtschuld
  5. § 815 Nichteintritt des Erfolgs
  6. § 816 Verfügung eines Nichtberechtigten
  7. § 817 Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten
  8. § 818 Umfang des Bereicherungsanspruchs
  9. § 819 Verschärfte Haftung bei Kenntnis und bei Gesetzes- oder Sittenverstoß
  10. § 820 Verschärfte Haftung bei ungewissem Erfolgseintritt
  11. § 821 Einrede der Bereicherung
  12. § 822 Herausgabepflicht Dritter
  13. Titel 27 · Unerlaubte Handlungen
  14. § 823 Schadensersatzpflicht
  15. § 824 Kreditgefährdung
  16. § 825 Bestimmung zu sexuellen Handlungen
  17. § 826 Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung
  18. § 827 Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit
  19. § 828 Minderjährige
  20. § 829 Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen
  21. § 830 Mittäter und Beteiligte
  22. § 831 Haftung für den Verrichtungsgehilfen
  23. § 832 Haftung des Aufsichtspflichtigen
  24. § 833 Haftung des Tierhalters
  25. § 834 Haftung des Tieraufsehers
  26. § 835
  27. § 836 Haftung des Grundstücksbesitzers
  28. § 837 Haftung des Gebäudebesitzers
  29. § 838 Haftung des Gebäudeunterhaltungspflichtigen
  30. § 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung
  31. § 839a Haftung des gerichtlichen Sachverständigen
  32. § 840 Haftung mehrerer
  33. § 841 Ausgleichung bei Beamtenhaftung
  34. § 842 Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person
  35. § 843 Geldrente oder Kapitalabfindung
  36. § 844 Ersatzansprüche Dritter bei Tötung
  37. § 845 Ersatzansprüche wegen entgangener Dienste
  38. § 846 Mitverschulden des Verletzten
  39. § 847
  40. § 848 Haftung für Zufall bei Entziehung einer Sache
  41. § 849 Verzinsung der Ersatzsumme
  42. § 850 Ersatz von Verwendungen
  43. § 851 Ersatzleistung an Nichtberechtigten
  44. § 852 Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung
  45. § 853 Arglisteinrede
  46. Buch 3 · Sachenrecht
  47. Abschnitt 1 · Besitz
  48. § 854 Erwerb des Besitzes
  49. § 855 Besitzdiener
  50. § 856 Beendigung des Besitzes
  51. § 857 Vererblichkeit
Bürgerliches Gesetzbuch

§ 835 BGB

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 834
Haftung des Tieraufsehers
Inhaltsverzeichnis
BGB
Nächste Vorschrift →
§ 836
Haftung des Grundstücksbesitzers

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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