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Startseite › Gesetze › BGB › § 641a
BGB
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Untertitel 2 · Behandlungsvertrag
  2. § 630a Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag
  3. § 630b Anwendbare Vorschriften
  4. § 630c Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten
  5. § 630d Einwilligung
  6. § 630e Aufklärungspflichten
  7. § 630f Dokumentation der Behandlung
  8. § 630g Einsichtnahme in die Behandlungsakte
  9. § 630h Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler
  10. Titel 9 · Werkvertrag und ähnliche Verträge
  11. Untertitel 1 · Werkvertrag
  12. Kapitel 1 · Allgemeine Vorschriften
  13. § 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
  14. § 632 Vergütung
  15. § 632a Abschlagszahlungen
  16. § 633 Sach- und Rechtsmangel
  17. § 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln
  18. § 634a Verjährung der Mängelansprüche
  19. § 635 Nacherfüllung
  20. § 636 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
  21. § 637 Selbstvornahme
  22. § 638 Minderung
  23. § 639 Haftungsausschluss
  24. § 640 Abnahme
  25. § 641 Fälligkeit der Vergütung
  26. § 641a (weggefallen)
  27. § 642 Mitwirkung des Bestellers
  28. § 643 Kündigung bei unterlassener Mitwirkung
  29. § 644 Gefahrtragung
  30. § 645 Verantwortlichkeit des Bestellers
  31. § 646 Vollendung statt Abnahme
  32. § 647 Unternehmerpfandrecht
  33. § 647a Sicherungshypothek des Inhabers einer Schiffswerft
  34. § 648 Kündigungsrecht des Bestellers
  35. § 648a Kündigung aus wichtigem Grund
  36. § 649 Kostenanschlag
  37. § 650 Werklieferungsvertrag; Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte
  38. Kapitel 2 · Bauvertrag
  39. § 650a Bauvertrag
  40. § 650b Änderung des Vertrags; Anordnungsrecht des Bestellers
  41. § 650c Vergütungsanpassung bei Anordnungen nach § 650b Absatz 2
  42. § 650d Einstweilige Verfügung
  43. § 650e Sicherungshypothek des Bauunternehmers
  44. § 650f Bauhandwerkersicherung
  45. § 650g Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme; Schlussrechnung
  46. § 650h Schriftform der Kündigung
  47. Kapitel 3 · Verbraucherbauvertrag
  48. § 650i Verbraucherbauvertrag
  49. § 650j Baubeschreibung
  50. § 650k Inhalt des Vertrags
  51. § 650l Widerrufsrecht
Bürgerliches Gesetzbuch

§ 641a BGB — (weggefallen)

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 641
Fälligkeit der Vergütung
Inhaltsverzeichnis
BGB
Nächste Vorschrift →
§ 642
Mitwirkung des Bestellers

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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