§ 1987 BGB — Vergütung des Nachlassverwalters
Der Nachlassverwalter kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.