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Startseite › Gesetze › BFDG › § 18
BFDG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 1 Aufgaben des Bundesfreiwilligendienstes
  2. § 2 Freiwillige
  3. § 3 Einsatzbereiche, Dauer
  4. § 4 Pädagogische Begleitung
  5. § 5 Anderer Dienst im Ausland
  6. § 6 Einsatzstellen
  7. § 7 Zentralstellen
  8. § 8 Vereinbarung
  9. § 9 Haftung
  10. § 10 Beteiligung der Freiwilligen
  11. § 11 Bescheinigung, Zeugnis
  12. § 12 Datenschutz
  13. § 13 Anwendung arbeitsrechtlicher, arbeitsschutzrechtlicher und sonstiger Bestimmungen
  14. § 13a Urlaub
  15. § 14 Zuständige Bundesbehörde
  16. § 15 Beirat für den Bundesfreiwilligendienst
  17. § 16 Übertragung von Aufgaben
  18. § 17 Kosten
  19. § 18 (weggefallen)
Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst

§ 18 BFDG — (weggefallen)

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 17
Kosten
Inhaltsverzeichnis
BFDG

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Statistik

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Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.