Eingangsformel BFD-WahlV

Auf Grund des § 10 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687) verordnet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.