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Startseite › Gesetze › BfAIPG › § 11
BfAIPG
  1. § 1 Zuordnung des Personals
  2. § 2 Zuweisung von Tätigkeiten
  3. § 3 Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse
  4. § 4 Anwendbarkeit des Bundespersonalvertretungsgesetzes
  5. § 5 Geltung arbeitsrechtlicher Vorschriften
  6. § 6 Personalvertretungs- und betriebsverfassungsrechtliche Zuständigkeiten
  7. § 7 Schwerbehinderte Menschen
  8. § 8 Übergangsregelungen
  9. § 9 Fortgeltung von Dienstvereinbarungen
  10. § 10 Anhängige Beteiligungsverfahren
  11. § 11 Anpassung von Rechtsvorschriften
  12. § 12 Inkrafttreten
Gesetz über das Personal der Bundesagentur für Außenwirtschaft

§ 11 BfAIPG — Anpassung von Rechtsvorschriften

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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§ 10
Anhängige Beteiligungsverfahren
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BfAIPG
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§ 12
Inkrafttreten

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