§ 14 WerkstTerHMstrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. März 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Betonstein- und Terrazzoherstellermeisterverordnung vom 21. Januar 1993 (BGBl. I S. 87), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. Februar 2020 (BGBl. I S. 246) geändert worden ist, außer Kraft.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.