§ 7 BetrWHwOPrV — Inhalte des Prüfungsteils „Innovationsmanagement“
Im Prüfungsteil „Innovationsmanagement“ soll eine komplexe betriebswirtschaftliche Problemstellung eines Unternehmens mit betrieblicher Relevanz, dargestellt, beurteilt und mit einem Lösungsentwurf erarbeitet und präsentiert werden. Die Bezüge zur Unternehmensstrategie, die Auswirkungen auf die operative Unternehmensführung haben und einen Innovationsbedarf zur Umsetzung einer Unternehmensstrategie beinhalten, sind darzustellen. Die Themenstellung ist entsprechend § 11 zu entwickeln.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.