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WO
  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Erster Teil · Wahl des Betriebsrats (§ 14 des Gesetzes)
  4. Erster Abschnitt · Allgemeine Vorschriften
  5. § 1 Wahlvorstand
  6. § 2 Wählerliste
  7. § 3 Wahlausschreiben
  8. § 4 Einspruch gegen die Wählerliste
  9. § 5 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
  10. Zweiter Abschnitt · Wahl von mehr als fünf Betriebsratsmitgliedern (aufgrund von Vorschlagslisten)
  11. Erster Unterabschnitt · Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten
  12. § 6 Vorschlagslisten
  13. § 7 Prüfung der Vorschlagslisten
  14. § 8 Ungültige Vorschlagslisten
  15. § 9 Nachfrist für Vorschlagslisten
  16. § 10 Bekanntmachung der Vorschlagslisten
  17. Zweiter Unterabschnitt · Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (§ 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes)
  18. § 11 Stimmabgabe
  19. § 12 Wahlvorgang
  20. § 13 Öffentliche Stimmauszählung
  21. § 14 Verfahren bei der Stimmauszählung
  22. § 15 Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten
  23. § 16 Wahlniederschrift
  24. § 17 Benachrichtigung der Gewählten
  25. § 18 Bekanntmachung der Gewählten
  26. § 19 Aufbewahrung der Wahlakten
  27. Dritter Unterabschnitt · Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes)
  28. § 20 Stimmabgabe
  29. § 21 Stimmauszählung
  30. § 22 Ermittlung der Gewählten
  31. § 23 Wahlniederschrift, Bekanntmachung
  32. Dritter Abschnitt · Schriftliche Stimmabgabe
  33. § 24 Voraussetzungen
  34. § 25 Stimmabgabe
  35. § 26 Verfahren bei der Stimmabgabe
  36. Vierter Abschnitt · Wahlvorschläge der Gewerkschaften
  37. § 27 Voraussetzungen, Verfahren
  38. Zweiter Teil · Wahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a des Gesetzes)
  39. Erster Abschnitt · Wahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren (§ 14a Abs. 1 des Gesetzes)
  40. Erster Unterabschnitt · Wahl des Wahlvorstands
  41. § 28 Einladung zur Wahlversammlung
  42. § 29 Wahl des Wahlvorstands
  43. Zweiter Unterabschnitt · Wahl des Betriebsrats
  44. § 30 Wahlvorstand, Wählerliste
  45. § 31 Wahlausschreiben
  46. § 32 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
  47. § 33 Wahlvorschläge
  48. § 34 Wahlverfahren
  49. § 35 Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe
  50. Zweiter Abschnitt · Wahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren (§ 14a Abs. 3 des Gesetzes)
  51. § 36 Wahlvorstand, Wahlverfahren
  52. Dritter Abschnitt · Wahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten (§ 14a Abs. 5 des Gesetzes)
  53. § 37 Wahlverfahren
  54. Dritter Teil · Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
  55. § 38 Wahlvorstand, Wahlvorbereitung
  56. § 39 Durchführung der Wahl
  57. § 40 Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im vereinfachten Wahlverfahren
  58. Vierter Teil · Übergangs- und Schlussvorschriften
  59. § 41 Berechnung der Fristen
  60. § 42 Bereich der Seeschifffahrt
  61. § 43 Inkrafttreten
  62. Schlussformel
Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes

Schlussformel WO

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 43
Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
WO

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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