Inhaltsübersicht WO

 §§

Erster TeilWahl des Betriebsrats (§ 14 des Gesetzes)1 - 27

 Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften1 - 5

 Zweiter AbschnittWahl von mehr als fünf Betriebsratsmitgliedern (aufgrund von Vorschlagslisten)6 - 23

  Erster UnterabschnittEinreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten6 - 10

  Zweiter UnterabschnittWahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (§ 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes)11 - 19

  Dritter UnterabschnittWahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes)20 - 23

 Dritter AbschnittSchriftliche Stimmabgabe24 - 26

 Vierter AbschnittWahlvorschläge der Gewerkschaften27

Zweiter TeilWahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a des Gesetzes)28 - 37

 Erster AbschnittWahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren (§ 14a Abs. 1 des Gesetzes)28 - 35

  Erster UnterabschnittWahl des Wahlvorstands28 - 29

  Zweiter UnterabschnittWahl des Betriebsrats30 - 35

 Zweiter AbschnittWahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren (§ 14a Abs. 3 des Gesetzes)36

 Dritter AbschnittWahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten (§ 14a Abs. 5 des Gesetzes)37

Dritter TeilWahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung38 - 40

Vierter TeilÜbergangs- und Schlussvorschriften41 - 43

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.