Anlage 4 1. BesVNG — Überleitungsübersicht zu Artikel IV § 11 Abs. 1 des 1. BesVNG
(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle,
Fundstelle: BGBl. I 1971, 229 - 232)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.