§ 2 BergMAusbV — Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen

1.

Vortrieb und Gewinnung und

2.

Transport und Instandhaltung gewählt werden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.