§ 2 BergMAusbV — Ausbildungsdauer, Fachrichtungen
Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen
1.
Vortrieb und Gewinnung und
2.
Transport und Instandhaltung gewählt werden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.