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Startseite › Gesetze › BergArbWoFöG › § 26
BergArbWoFöG
  1. Erster Teil · Aufbringung und Verwendung der Kohlenabgabe
  2. § 1 Einstellung der Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues
  3. (XXXX) §§ 2 bis 3 (weggefallen)
  4. § 4 Wohnungsberechtigte
  5. § 5 Zweckbindung der Bergarbeiterwohnungen
  6. § 6 Überlassung von Bergarbeiterwohnungen
  7. (XXXX) §§ 7 bis 8 (weggefallen)
  8. § 9 Einzelne Wohnräume
  9. § 9a
  10. Zweiter Teil · Verfahrensvorschriften
  11. (XXXX) §§ 10 und 11 (weggefallen)
  12. § 12 Treuhandstellen
  13. (XXXX) §§ 13 bis 15 (weggefallen)
  14. § 16 Aufgaben der Treuhandstelle
  15. § 17 Treuhandvermögen
  16. § 18 Haftung des Treuhandvermögens
  17. § 19 Aufsicht über die Treuhandstellen
  18. § 20
  19. Dritter Teil · Ergänzungs- und Schlußvorschriften
  20. § 21 Anwendung des Ersten und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes
  21. (XXXX) §§ 22 und 23 (weggefallen)
  22. § 24 (weggefallen)
  23. (XXXX) §§ 24a und 25 (weggefallen)
  24. § 26 (Inkrafttreten)
Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau

§ 26 BergArbWoFöG — (Inkrafttreten)

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
(XXXX) §§ 24a und 25
(weggefallen)
Inhaltsverzeichnis
BergArbWoFöG

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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