§ 14 BEHV — Verkauf der Überschussmenge

Nach vollständiger Versteigerung der Gesamtversteigerungsmenge nach § 11 Absatz 1 verkauft die beauftragte Stelle im Jahr 2026 Emissionszertifikate zu einem Überschussmengenpreis von 68 Euro pro Emissionszertifikat. Für die Durchführung dieses Verkaufs gelten die Regelungen nach den §§ 9 und 10 entsprechend.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.