§ 5 BeherbStatG — Hilfsmerkmale

Hilfsmerkmale sind:

1.

Name und Anschrift des Beherbergungsbetriebs,

2.

Name, Rufnummern und Adressen für elektronische Post der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.