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Startseite › Gesetze › BEGSchlG › Art II
BEGSchlG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Eingangsformel
  2. Art I
  3. Art II
  4. Art III Übergangsvorschriften
  5. Art IV Angleichung
  6. Art V Sonderregelung für überregionale Verfolgtengruppen
  7. Art VI Sonderregelung für Nationalgeschädigte
  8. Art VII Kostentragung bei Erledigung eines Rechtsstreits
  9. Art VIII Abschluß der Entschädigung
  10. Art IX Wiedergutmachung in der Strafrechtspflege
  11. Art X
  12. Art XI Geltung im Land Berlin
  13. Art XII Inkrafttreten
  14. Schlußformel
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes

Art II BEGSchlG

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Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Übergangsvorschriften

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Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.