§ 1 6. DV-BEG

Als Konzentrationslager im Sinne des § 31 Abs. 2 BEG sind die in der Anlage aufgeführten Haftstätten anzusehen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.