§ 2 3. DV-BEG — Selbständige Erwerbstätigkeit
Selbständige Erwerbstätigkeit ist jede berufsmäßig ausgeübte und auf Erzielung von Einkünften gerichtete Tätigkeit von nicht nur vorübergehender Dauer, die nicht auf Grund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses ausgeübt worden ist.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.