Art VI BEGDV1/2/3ÄndV 2 — Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des Zweiten Abschnitts des Artikels III mit Wirkung vom 1. Oktober 1953 in Kraft. Der Zweite Abschnitt des Artikels III tritt mit Wirkung vom 1. April 1959 in Kraft.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.