(XXXX) BEBTWahl2021WdhAnOBek
Auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2023, Aktenzeichen 2 BvC 4/23, wird nachstehende Anordnung des Landeswahlleiters für Berlin vom 19. Dezember 2023 auf Grund des § 44 Absatz 3 Satz 3 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594) bekannt gemacht:
Die teilweise Wiederholung der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag im Land Berlin findet am 11. Februar 2024 statt.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.