Art 12 BeamtVGÄndG 1993 — Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 treten in Kraft:

1.

2.

3.

mit Wirkung vom 1. Mai 1992 Artikel 10, 4.

5.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.