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BDSG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Inhaltsübersicht
  2. Teil 1 · Gemeinsame Bestimmungen
  3. Kapitel 1 · Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
  4. § 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
  5. § 2 Begriffsbestimmungen
  6. Kapitel 2 · Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
  7. § 3 Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen
  8. § 4 Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
  9. Kapitel 3 · Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen
  10. § 5 Benennung
  11. § 6 Stellung
  12. § 7 Aufgaben
  13. Kapitel 4 · Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
  14. § 8 Errichtung
  15. § 9 Zuständigkeit
  16. § 10 Unabhängigkeit
  17. § 11 Ernennung und Amtszeit
  18. § 12 Amtsverhältnis
  19. § 13 Rechte und Pflichten
  20. § 14 Aufgaben
  21. § 15 Tätigkeitsbericht
  22. § 16 Befugnisse
  23. Kapitel 5 · Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle, Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union
  24. § 17 Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle
  25. § 18 Verfahren der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
  26. § 19 Zuständigkeiten
Bundesdatenschutzgesetz

Inhaltsübersicht BDSG

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§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes

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Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Die Messdaten laufen zuerst über unseren eigenen Server und werden von dort an Google weitergeleitet; dabei kann eine Übermittlung in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework, Google LLC ist zertifiziert). Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.