Inhaltsübersicht BBodSchV
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Vorsorge gegen das
Entstehen schädlicher Bodenveränderungen
§ 3Besorgnis schädlicher Bodenveränderungen
§ 4Vorsorgeanforderungen
§ 5Zulässige Zusatzbelastung
§ 6Allgemeine Anforderungen an das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in den Boden
§ 7Zusätzliche Anforderungen an das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht
§ 8Zusätzliche Anforderungen an das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht
Abschnitt 3
Abwehr und
Sanierung schädlicher
Bodenveränderungen und Altlasten
Unterabschnitt 1
Gefahrenabwehr bei Bodenerosion
§ 9Gefahrenabwehr bei Bodenerosion durch Wasser oder Wind
Unterabschnitt 2
Untersuchung, Bewertung und Sanierung
schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten
§ 10Erforderlichkeit von Untersuchungen
§ 11Allgemeine Anforderungen an Untersuchungen
§ 12Orientierende Untersuchung
§ 13Detailuntersuchung
§ 14Sickerwasserprognose
§ 15Bewertung
§ 16Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung
§ 17Sanierungsmaßnahmen, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen, natürliche Schadstoffminderung
Abschnitt 4
Vorerkundung, Probennahme und -analyse
§ 18Vorerkundung
§ 19Allgemeine Anforderungen an die Probennahme
§ 20Besondere Anforderungen an die Probennahme aus Böden in situ
§ 21Besondere Anforderungen an die Probennahme aus Haufwerken
§ 22Zusätzliche wirkungspfadbezogene Anforderungen an die Probennahme bei orientierenden Untersuchungen und Detailuntersuchungen
§ 23Konservierung, Transport und Aufbewahrung von Proben; Probenvorbehandlung, -vorbereitung und ‑aufarbeitung
§ 24Physikalisch-chemische und chemische Analyse
Abschnitt 5
Gemeinsame Bestimmungen
§ 25Fachbeirat Bodenuntersuchungen
§ 26Ordnungswidrigkeiten
§ 27Zugänglichkeit technischer Regeln und Normen
§ 28Übergangsregelung
Anlage 1Vorsorgewerte und Werte zur Beurteilung von Materialien
Anlage 2Prüf- und Maßnahmenwert
Anlage 3Untersuchungsverfahren
Anlage 4Technische Regeln und Normen
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.