§ 91 BBiG — Organe

Die Organe des Bundesinstituts für Berufsbildung sind:

1.

der Hauptausschuss,

2.

der Präsident oder die Präsidentin.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.