§ 91 BBiG — Organe
Die Organe des Bundesinstituts für Berufsbildung sind:
1.
der Hauptausschuss,
2.
der Präsident oder die Präsidentin.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.