BBiG2005§73AnO

Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes

Ausfertigungsdatum:
26.04.2005
Fundstelle:
BGBl I 2005, 1695
Stand:
20130405131703
I.

Auf Grund des § 73 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) sowie des § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 200-2, veröffentlichten bereinigten Fassung bestimme ich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern

das Bundesverwaltungsamt zur zuständigen Stelle für das Sekretariat des Bundesrates.

II.

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.