§ 6 BBetreibZulV — Rechtsmittel
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Entscheidungen der Bundesnetzagentur nach dieser Rechtsverordnung haben keine aufschiebende Wirkung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.