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Nach Anlage IV Nummer 1 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2053) neu gefasst worden ist, werden nachstehend die ab 1. März 2020 geltenden Grundgehaltssätze der weggefallenen Besoldungsgruppen A 2, R 1 und R 4 bekannt gemacht.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.