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Startseite › Gesetze › BBauG › § 230
BBauG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 210 Wiedereinsetzung
  2. § 211 Belehrung über Rechtsbehelfe
  3. § 212 Vorverfahren
  4. § 212a Entfall der aufschiebenden Wirkung
  5. § 213 Ordnungswidrigkeiten
  6. Vierter Abschnitt · Planerhaltung
  7. § 214 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren
  8. § 215 Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften
  9. § 215a Beendigung von Bebauungsplanverfahren und ergänzendes Verfahren für Bebauungspläne nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22. Juni 2021 oder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung
  10. § 216 Aufgaben im Genehmigungsverfahren
  11. § 216a Unwirksamkeit von Bebauungsplänen mit Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm
  12. Dritter Teil · Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen
  13. § 217 Antrag auf gerichtliche Entscheidung
  14. § 218 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
  15. § 219 Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte
  16. § 220 Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen
  17. § 221 Allgemeine Verfahrensvorschriften
  18. § 222 Beteiligte
  19. § 223 Anfechtung von Ermessensentscheidungen
  20. § 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung
  21. § 225 Vorzeitige Ausführungsanordnung
  22. § 226 Urteil
  23. § 227 Säumnis eines Beteiligten
  24. § 228 Kosten des Verfahrens
  25. § 229 Berufung, Beschwerde
  26. § 230 Revision
  27. § 231 Einigung
  28. § 232 Weitere Zuständigkeit der Kammern (Senate) für Baulandsachen
  29. Viertes Kapitel · Überleitungs- und Schlussvorschriften
  30. Erster Teil · Überleitungsvorschriften
  31. § 233 Allgemeine Überleitungsvorschriften
  32. § 234 Überleitungsvorschriften für das Vorkaufsrecht
  33. § 235 Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
  34. § 236 Überleitungsvorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen
  35. § 237 (weggefallen)
  36. § 238 Überleitungsvorschrift für Entschädigungen
  37. § 239 Überleitungsvorschrift für die Grenzregelung
  38. § 240 (weggefallen)
  39. § 241 (weggefallen)
  40. § 242 Überleitungsvorschriften für die Erschließung
  41. § 243 Überleitungsvorschriften für das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz
  42. § 244 Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau
  43. § 245 Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau, die Soziale Stadt und die Förderung städtebaulicher Maßnahmen
  44. § 245a Überleitungsvorschriften und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
  45. § 245b Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich
  46. § 245c Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
  47. § 245d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland
  48. § 245e Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
  49. § 245f Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften sowie aus Anlass der Einführung des § 249c; Evaluierung
  50. Zweiter Teil · Schlussvorschriften
  51. § 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte
Baugesetzbuch

§ 230 BBauG — Revision

Über die Revision entscheidet der Bundesgerichtshof.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 229
Berufung, Beschwerde
Inhaltsverzeichnis
BBauG
Nächste Vorschrift →
§ 231
Einigung

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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