Verordnung zur Übertragung der Verordnungsermächtigung nach § 36a des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank
- Ausfertigungsdatum:
- 09.07.2012
- Fundstelle:
- BGBl I 2012, 1507
- Stand:
- 20260506175458
Auf Grund des § 36a Satz 4 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank, der durch Artikel 9 Nummer 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2959) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:
Übertragung der Ermächtigung
Die in § 36a Satz 1 bis 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank enthaltene Ermächtigung wird auf den Vorstand der Deutschen Bundesbank übertragen. Der Erlass entsprechender Rechtsverordnungen bedarf des Einvernehmens mit dem Bundesministerium der Finanzen.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.