§ 10 BankkflAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Vermögen aufbauen und Risiken absichern,
2.
Finanzierungsvorhaben begleiten,
3.
Kunden beraten sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.