§ 4 BAföG-MedPflegbV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten die Verordnung über die Ausbildungsförderung für Medizinalfachberufe vom 25. Mai 1995 (BGBl. I S. 768) sowie die Verordnung über die Ausbildungsförderung für soziale Pflegeberufe vom 30. August 1974 (BGBl. I S. 2157), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581) geändert worden ist, außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.