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BörsZulV
  1. Inhaltsübersicht
  2. Erstes Kapitel · Zulassung von Wertpapieren zur regulierten Notierung
  3. Erster Abschnitt · Zulassungsvoraussetzungen
  4. § 1 Rechtsgrundlage des Emittenten
  5. § 2 Mindestbetrag der Wertpapiere
  6. § 3 (weggefallen)
  7. § 4 Rechtsgrundlage der Wertpapiere
  8. § 5 Handelbarkeit der Wertpapiere
  9. § 6 Stückelung der Wertpapiere
  10. § 7 Zulassung von Wertpapieren einer Gattung oder einer Emission
  11. § 8 Druckausstattung der Wertpapiere
  12. § 9 Streuung der Aktien
  13. § 10 Emittenten aus Drittstaaten
  14. § 11 Zulassung von Wertpapieren mit Umtausch- oder Bezugsrecht
  15. § 12 Zulassung von Zertifikaten, die Aktien vertreten
  16. (XXXX) §§ 13 bis 47 (weggefallen)
  17. Dritter Abschnitt · Zulassungsverfahren
  18. § 48 Zulassungsantrag
  19. § 48a Veröffentlichung eines Basisprospekts
  20. § 49 (weggefallen)
  21. § 50 Zeitpunkt der Zulassung
  22. § 51 Veröffentlichung der Zulassung
  23. § 52 (weggefallen)
  24. Zweites Kapitel · Pflichten des Emittenten zugelassener Wertpapiere
  25. Erster Abschnitt · (weggefallen)
  26. (XXXX) §§ 53 bis 62 (weggefallen)
  27. Zweiter Abschnitt · Sonstige Pflichten
  28. (XXXX) §§ 63 bis 67 (weggefallen)
  29. § 68
  30. § 69 Zulassung später ausgegebener Aktien
  31. § 70 (weggefallen)
  32. Drittes Kapitel · Schlussvorschriften
  33. § 71 (weggefallen)
  34. § 72 Allgemeine Bestimmungen über Jahresabschlüsse
  35. § 72a Übergangsvorschrift
  36. § 73
  37. Anlage (weggefallen)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt einer Wertpapierbörse

Anlage BörsZulV — (weggefallen)

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 73
Inhaltsverzeichnis
BörsZulV

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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