§ 3 AWPädFortbV — Gliederung der Prüfung
(1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
1.
Lernprozesse und Lernbegleitung,
2.
Planungsprozesse in der beruflichen Bildung,
3.
Berufspädagogisches Handeln.
(2) Im Prüfungsteil „Lernprozesse und Lernbegleitung“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:
1.
Gestaltung von Lernprozessen und Lernbegleitung,
2.
Lernpsychologisch, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogisch gestützte Lernbegleitung,
3.
Medienauswahl und -einsatz,
4.
Lern- und Entwicklungsberatung.Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
(3) Im Prüfungsteil „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:
1.
Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse,
2.
Gewinnung, Eignungsfeststellung und Auswahl von Auszubildenden,
3.
Bewertung von Lernleistungen sowie Prüfen und Prüfungsgestaltung,
4.
Berufspädagogische Begleitung von Fachkräften in der Aus- und Weiterbildung,
5.
Qualitätssicherung von beruflichen Bildungsprozessen.Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt.
(4) (weggefallen)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.