Anlage AuswErlV — (zu § 1 Absatz 2)
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 807 - 810)
Ort, Datum
Absender
Bundesverwaltungsamt
Referat II B 6
50728 Köln
Antrag/Anträge auf Erlaubnis zur Auswanderungsberatung gemäß § 1 des Auswandererschutzgesetzes (AuswSG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage übersende(n) ich/wir Ihnen den Antrag/die Anträge für folgende Personen mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Unterschrift, (ggf. Stempel)
Ort, Datum
Absender
Bundesverwaltungsamt
Referat II B 6
50728 Köln
Antrag auf Erlaubnis zur Auswanderungsberatung gemäß § 1 des Auswandererschutzgesetzes (AuswSG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Erlaubnis zur Auswanderungsberatung.
Antragsbegründende Unterlagen habe ich diesem Antrag beigefügt:
☐Ja☐weitere Unterlagen sind noch nachzureichen
☐Nein
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Änderungen zu den genannten Daten sind unverzüglich zur Kenntnis zu bringen bzw. nachzureichen.
Unterschrift, (ggf. Stempel)
I. Personenbezogene Daten
Anrede (Titel, Frau, Herr):
Familienname:
Geburtsname:
Vorname(n):
Geschlecht:
Geburtsdatum:
Geburtsort/Land:
Staatsangehörigkeit(en):
Beruf(e):
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt:
Telekommunikationsdaten:
Telefon
E-Mail-Adresse (optional)
II. Geschäftsbezogene Daten
Hauptniederlassung (Adresse):
Zweigniederlassung (Adresse):
III. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Polizeiliches Führungszeugnis (Original)☐Ja☐Nein
Lebenslauf☐Ja☐Nein
Kopie des Personalausweises/Reisepasses☐Ja☐Nein
IV. Nachweis der Sachkunde
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Berufstätigkeit/ Berufserfahrung☐Ja☐Nein
Wenn ja, Nachweise (Kopien):
Auslandsaufenthalte☐Ja☐Nein
Wenn ja, Nachweise (Kopien):
Kenntnisse des einschlägigen deutschen Rechts (z. B. Sozialgesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, etc…)☐Ja☐Nein
Wenn ja, Nachweise (Kopien):
Kenntnisse des einschlägigen ausländischen Rechts (insbesondere Einwanderungsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, etc…)☐Ja☐Nein
Wenn ja, Nachweise (Kopien):
Hinweis:
Gegebenenfalls können weitere Unterlagen gefordert werden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.