Anlage AuswErlV — (zu § 1 Absatz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 807 - 810)

Ort, Datum

Absender

Bundesverwaltungsamt

Referat II B 6

50728 Köln

Antrag/Anträge auf Erlaubnis zur Auswanderungsberatung gemäß § 1 des Auswandererschutzgesetzes (AuswSG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage übersende(n) ich/wir Ihnen den Antrag/die Anträge für folgende Personen mit der Bitte um weitere Veranlassung.

Unterschrift, (ggf. Stempel)

Ort, Datum

Absender

Bundesverwaltungsamt

Referat II B 6

50728 Köln

Antrag auf Erlaubnis zur Auswanderungsberatung gemäß § 1 des Auswandererschutzgesetzes (AuswSG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die Erlaubnis zur Auswanderungsberatung.

Antragsbegründende Unterlagen habe ich diesem Antrag beigefügt:

☐Ja☐weitere Unterlagen sind noch nachzureichen

☐Nein

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Änderungen zu den genannten Daten sind unverzüglich zur Kenntnis zu bringen bzw. nachzureichen.

Unterschrift, (ggf. Stempel)

I. Personenbezogene Daten

Anrede (Titel, Frau, Herr):

Familienname:

Geburtsname:

Vorname(n):

Geschlecht:

Geburtsdatum:

Geburtsort/Land:

Staatsangehörigkeit(en):

Beruf(e):

Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt:

Telekommunikationsdaten:

Telefon

E-Mail-Adresse (optional)

II. Geschäftsbezogene Daten

Hauptniederlassung (Adresse):

Zweigniederlassung (Adresse):

III. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Polizeiliches Führungszeugnis (Original)☐Ja☐Nein

Lebenslauf☐Ja☐Nein

Kopie des Personalausweises/Reisepasses☐Ja☐Nein

IV. Nachweis der Sachkunde

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Berufstätigkeit/ Berufserfahrung☐Ja☐Nein

Wenn ja, Nachweise (Kopien):

Auslandsaufenthalte☐Ja☐Nein

Wenn ja, Nachweise (Kopien):

Kenntnisse des einschlägigen deutschen Rechts (z. B. Sozialgesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, etc…)☐Ja☐Nein

Wenn ja, Nachweise (Kopien):

Kenntnisse des einschlägigen ausländischen Rechts (insbesondere Einwanderungsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, etc…)☐Ja☐Nein

Wenn ja, Nachweise (Kopien):

Hinweis:

Gegebenenfalls können weitere Unterlagen gefordert werden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.