§ 3 AuslWBGDV 12 — Zinsscheine von Dollarbonds

Die Vorschrift des § 5 Abs. 5 der Zweiten Durchführungsverordnung vom 7. März 1953 (Bundesanzeiger Nr. 50 vom 13. März 1953) über die Anheftung einer Bescheinigung an anerkannte Dollarbonds findet auf Zinsscheine keine Anwendung.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.