Art 4 AuslStreitkrNotWG — Inkrafttreten

(1) Artikel 1 tritt am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.

(2) Im übrigen tritt dieses Gesetz an dem Tage in Kraft, an dem der Notenwechsel für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. Der Tag des Inkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.