§ 1 AusbBerAufhV 3 — Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Schiffszimmerer/Schiffszimmerin
Die Anerkennung des Ausbildungsberufes Schiffszimmerer/Schiffszimmerin wird aufgehoben.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.