Sechste Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes
- Ausfertigungsdatum:
- 24.02.1989
- Fundstelle:
- BGBl I 1989, 372
- Stand:
- 20260506174743
Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes im Verhältnis zu folgenden Staaten verbürgt ist:
1.
In den Vereinigten Staaten von Amerika:
a)
New Mexico
Pennsylvania
Vermont
b)
beschränkt auf Kindesunterhalt:
Wisconsin
2.
In Kanada:
Britisch Kolumbien
Neufundland und LabradorDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 27. September 1988 (BGBl. I S. 1784).
Der Bundesminister der Justiz
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